Stand25. Juni 2020 – Das Konzept hängt im Eingangsbereich des Gemeindezentrums aus
Ausschluss
Zuhause bleiben muss, wer spezifischen Krankheitszeichen aufweist, die auf COVID-19 hindeuten können und wer Kontakt zu einer infizierten Person binnen der letzten 14 Tage hatte oder einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.
Kontaktdaten
Vermerkt werden Veranstaltungstag und Dauer, Namen, Wohnort sowie Telefonnummer oder eMail aller Anwesenden.
Im Anschluss an jede Veranstaltung werden die Kontaktbögen in den Pfarramtsbriefkasten geworfen. Im Pfarramt werden sie einen Monat aufbewahrt und auf Anfrage ausschließlich an das Gesundheitsamt weitergegeben. Nach einem Monat werden die Kontaktbögen vernichtet.
Allgemeinde Regeln
Desinfektion im Eingangsbereich sowie Händewaschen auf den Toiletten sind selbstverständlich.
Kein Körperkontakt, kein Händeschütteln
Einhalten der Hust‐ und Niesetikette
Mund- / Nasenbedeckung
Beim Kommen und Gehen sowie bei jedem Unterschreiten der Mindestabstände ist ein Mund- /Naseschutz zu tragen.
Beim Verlassen des zugewiesenen Sitzplatzes ist der Mund- /Naseschutz wieder anzulegen.
Getränke / Speisen
Es werden keine Getränke oder Speisen ausgegeben.
Für im Pfarramt zu genehmigende Ausnahmen gilt ein gesondertes Schutz- / und Hygienekonzept.
Mindestabstand
Der Mindestabstand von 1,5 m gilt vor, während und nach der Veranstaltung.
Die Maximale Anzahl der Teilnehmenden ergibt sich aus diesen Abständen und den räumlichen Gegebenheiten.
Arbeitsmaterialien
Arbeitsmaterialien werden nur von jeweils einer Person benutzt, nicht weitergegeben und am Ende der Veranstaltung mit nach Hause genommen.
Sanitäranlagen
Die Sanitärräume dürfen nur von einer Person gleichzeitig betreten werden.
Nach der Veranstaltung
Mit Flächendesinfektionsmittel zu reinigen sind:
In den Sanitärräumen die benutzten Waschtische, Toilettensitze und Spülknöpfe, sowie im Haus die benutzen Türklinken und Tische.
Darum kümmern sich die Gruppen nach der Veranstaltung selbst.
Musikgruppen
In Kirchenchor, Posaunenchor und Band gelten zusätzlich gesonderte Schutz- und Hygienekonzepte.
Bekanntgabe und Umsetzung dieses Schutz- und Hygienekonzeptes obliegen der jeweiligen Gruppenleitung.